Satzung

Die rechtliche Definition der Fachschaft gliedert sich in mehrere Teile. Streng genommen definiert jedes dieser Teile eine unabhängiges Organisation. Diese Organisationen werden jedoch von den Mitgliedern der aktiven Fachschaft (meist) in Personalunion ausgefüllt und treten nach aussen hin schlicht als "die Fachschaft" auf. Rechtlich muss jedoch stets unterschieden werden, welche der Organisationen im konkreten Fall vertreten werden.

Vereinssatzung des Kasse e.V.

Der Verein "Fachschaft Mathematik/Informatik Karlsruhe Kasse e.V" wickelt die meisten finanziellen Aspekte der Fachschaftsarbeit ab (Empfang von Spenden, Finanzierung der diversen Veranstaltungen, Ausrichtung von Festen, etc.)

Die Satzung läßt sich in verschiedenen Formaten herunterladen bzw. betrachten:

Satzung des Unabhängigen Modells

Die Fachschaft Mathematik/Informatik versteht sich als Teil des Unabhängigen Modells der Universität Karlsruhe. Innerhalb dieses Modells betreibt die Fachschaft die Interessenvertretung der Studenten und Studentinnen. Legitimation verschafft sie sich durch die jährlich stattfindenden Wahlen.

Die Satzung des Unabhängigen Modells könnt ihr euch von den UStA-Seiten herunterladen.

Die Fachschaft im Landeshochschulgesetz

Zu guter Letzt ist die Fachschaft auch im Landeshochschulgesetz (LHG) des Landes Baden-Württemberg verankert: §25 Abs. 4 und §2 Abs. 3.

In der Grundordnung der Universität Karlsruhe werden zudem ergänzende Regelungen getroffen. Siehe hierzu bspw. §9 Abs. 4 und §18a Abs. 3.

Diese Bestimmungen regeln das offizielle Zusammenspiel zwischen Fachschaft und Fakultät bzw. Rektorat. Hierauf basierend findet die Vertretung der Studentinnen und Studenten in Gremien und Kommissionen der Fakultät statt.

Als Organisationseinheit für finanzielle Angelegenheiten dient gegenüber der Universitätsleitung das "Institut" AStA. Hierüber können bspw. Büromittel angeschafft und Fahrtkosten ersetzt werden.