Eulenspiegel Nr.1 im Sommersemester 95

Neufassung der Diplomprüfungsordnung Informatik

Frank May

Revisionsdatum: Mai 1995

Am 3.5. hat der Fakultätsrat Informatik die neue Diplomprüfungsordnung (DPO) verabschiedet. Jetzt wird sie weitergeleitet an den Senat der Uni und an das Ministerium. Der derzeitige Stand ist noch nicht endgültig! Sowohl der Senat als auch das Ministerium können noch auf Änderungen bestehen! Alles Folgende bezieht sich natürlich nur auf die derzeitige Version, wie sie vom Fakultätsrat verabschiedet wurde. Es steht noch nicht fest, wann genau die neue DPO in Kraft tritt! Die neue DPO tritt in Kraft, wenn sie im Amtsblatt Wissenschaft und Forschung veröffentlicht wurde. Dieser Zeitpunkt ist leider nicht vorhersehbar. Es ist durchaus nicht auszuschliessen, daß die neue DPO erst in einem halben oder gar in einem ganzen Jahr in Kraft tritt. Bei Inkrafttreten der neuen DPO gilt diese für alle Studies, die ihr Diplom noch nicht abgelegt haben. Wer sich vor dem 1.6.95 immatrikuliert hat, kann aber auf Antrag nach der derzeit gültigen DPO weiterstudieren. Der Antrag muß innerhalb eines Jahres gestellt werden und kann nach VD und HD getrennt werden. Näheres zum Übergang auf die neue DPO siehe weiter unten. Im folgenden nun eine Zusammenfassung der für den Studienablauf wichtigen Punke. Wer genaueres wissen möchte, kann sich jederzeit an uns wenden.

Vordiplom (VD)

Das VD besteht aus den fünf Fachprüfungen
  • Analysis I,II oder Höhere Mathematik I,II (wahlweise);
  • Lineare Algebra I,II;
  • Informatik I-IV;
  • Technische Informatik I-II;
  • Ergänzungsfach.
Die Fachprüfung Informatik I-IV besteht aus vier Teilprüfungen, die jeweils 60 min. dauern. Informatik I muß direkt im Anschluß an die Vorlesung nach dem ersten Semester abgelegt werden. Die drei Teilprüfungen Informatik II-IV müssen bis zum Beginn des fünften Fachsemesters mindestens einmal abgelegt worden sein. Spätestens bei der Anmeldung zur letzten Fach- oder Teilprüfung müssen folgende Scheine vorgelegt werden:
  • drei Scheine aus Informatik I-IV,
  • einen Schein in Numerischer Mathematik,
  • einen Schein in Wahrscheinlich-keitstheorie und Statistik,
  • zwei Scheine aus LA I,II, Ana I,II oder HM I,II (*), davon mindestens einer aus LA,
  • einen Basispraktikumsschein.
(*) Es wird zur Zeit noch geklärt, ob es möglich ist, in HM einen Schein zu erwerben. Falls nicht, fällt diese Möglichkeit natürlich weg.

Ein Prüfer kann entscheiden, daß für das richtige Lösen von Übungsaufgaben (also eine Art Übungsschein) bei einer bestandenen Klausur Bonuspunke zur Notenverbesserung vergeben werden. Die Regelung ist vor allem für TI gedacht, wo keine Scheine gefordert werden. Wenn man eine Fach- oder Teilprüfung endgültig nicht bestanden hat, kann der Rektor in höchstens zwei Fach- oder Teilprüfungen auf Antrag eine Zweitwiederholung zulassen. Das VD muß bis zum Beginn des siebten Fachsemesters vollständig abgelegt werden, sonst erlischt der Prüfungsanspruch. Der Prüfungsausschuß kann auf Antrag eine Fristverlängerung genehmigen.

Hauptdiplom (HD)

Das HD besteht aus der Diplomarbeit und folgenden Fachprüfungen:
  • fünf Wahlpflichtfächer,
  • zwei Vertiefungsfächer,
  • ein Ergänzungsfach.
Die fünf Wahlpflichtfächer können aus den bisherigen Pflichtfächern beliebig gewählt werden. Bis zum Beginn des neunten Fachsemesters können auch alle acht Prüfungen abgelegt werden; es zählen dann die besten fünf. Ab Beginn des neunten Fachsemesters, dürfen nur noch fünf Prüfungen abgelegt werden. Man muß sich entscheiden, welche fünf Fächer man prüfen lassen will. Diese fünf müssen dann auch bestanden werden (es ist kein Wechsel mehr möglich, wenn man eine Prüfung nicht bestanden hat). Die schriftlichen Prüfungen dauern 60 min. Die beiden Vertiefungsfachprüfungen umfassen in der Summe mindestens 18 Semesterwochenstunden (SWS), jeweils aber mindestens 6 SWS. Daraus folgen vier mögliche Aufteilungen der SWS: 6-12, 7-11, 8-10 und 9-9. Eine der beiden Prüfungen kann auch in zwei Teilprüfungen abgelegt werden, wobei jede Teilprüfung mindestens 4 SWS umfassen muß. In die Note des Vertiefungsfachs gehen dann beide Noten gewichtet nach SWS ein. Eine Vertiefungsfachprüfung über 6 SWS dauert etwa 30 min., bei 12 SWS etwa 60 min. Die Diplomnote wird mit folgenden Gewichtungen errechnet:
  • Wahlpflichtfächer Faktor 2,
  • Vertiefungsfächer Faktor 5,
  • Ergänzungsfach Faktor 4,
  • Diplomarbeit Faktor 6.
Spätestens bis zur Anmeldung zur letzten Fach- oder Teilprüfung müssen folgende Leistungen nachgewiesen werden:
  • ein Seminar,
  • ein Praktikum,
  • eine Studienarbeit.
Die Diplomarbeit kann erst begonnen werden, wenn die Studienarbeit erfolgreich abgeschlossen wurde. Ausnahmen müssen vom Prüfungsausschuß genehmigt werden. Ein Diplomarbeitsthema kann innerhalb von zwei Monaten ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Wenn man eine Fach- oder Teilprüfung endgültig nicht bestanden hat, kann der Rektor in höchstens einer Fach- oder Teilprüfung auf Antrag eine Zweitwiederholung zulassen.

Übergang auf die neue DPO

Die konkreten Einzelheiten beim Übergang von der derzeit gültigen auf die neue DPO sind nicht in der DPO selbst festgelegt. Es ist vielmehr die Sache des Prüfungsausschusses, entsprechende Regelungen festzusetzen. Allgemein gilt, daß bereits erbrachte Leistungen als äquivalent anerkannt werden sollen, auch wenn sie in Art und Umfang nicht völlig der neuen DPO entsprechen. Beispiele: Diese Beispiele sind nicht unbedingt als Fakten zu sehen. Sie basieren auf mündlichen Absprachen und Empfehlungen der derzeitigen Prüfungsausschüsse. Die konkreten Regelungen sind Sache des zukünftigen Prüfungsausschusses!
  • Wer im VD vor Inkrafttreten der neuen DPO bereits einen Proseminar-Schein erworben hat, kann diesen statt des Basispraktikumsscheins einreichen.
  • Wer im HD vor Inkrafttreten der neuen DPO bereits mehr als fünf Pflichtfächer bestanden hat, kann die besten fünf auswählen, auch wenn er die Prüfungen erst nach dem neunten Fachsemester abgelegt hat.
  • Wer im HD bereits beide Vertiefungsfachprüfungen mit nur 16 SWS Umfang bestanden hat, muß nicht noch 2 SWS nachprüfen lassen.
Fachschaft math/inf