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Oliver Burgert

Anmeldung zu Klausuren:

- neue Regelungen im Prüfungssekretariat -

Datum: Oktober 1997

In letzter Zeit kam es etwas zu Verwirrungen darüber, wieviele Klausuranmeldungsscheine denn im Prüfungssekretariat abgeholt werden können. Außerdem ist hin und wieder unklar, wie zu verfahren ist, wenn eine als Zulassung zu einer Klausur benötigte andere Klausur (z.B. Numerik) nicht korrigiert ist. Hier nun das mit dem Prüfungssekretariat ausgehandelte Verfahren. Insgesamt können bei uns drei unterschiedliche Fälle auftreten:

Vordiplom:

Fall 1: Du hast bereits 4 VD-Klausuren geschrieben und möchtest Dich nun zur 5. Klausur anmelden. Deine Numerikklausur ist aber noch nicht korrigiert, Dir fehlt also der zur Anmeldung benötigte Schein.

Vordiplom / Hauptdiplom:

Fall 2: Du hast gerade Deine 5. VD-Klausur geschrieben und bereits vorher 2 HD-Klausuren vorgezogen. Du möchtest nun noch weitere HD-Klausuren schreiben. Das kannst Du nicht, da Du noch kein Vordiplom hast.

Hauptdiplom:

Fall 3: Das Ausgabeverfahren für Anmeldungszettel ist mit dem Prüfungssekretariat folgendermaßen abgesprochen worden: Du bekommst bei der ersten Anmeldung zum HD fünf Klausuranmeldungsscheine (für beliebige Wahlpflichtklausuren). Sind drei der Klausuren bestanden, können die restlichen drei Scheine abgeholt werden. Nun kann es passieren, daß eine der drei Klausuren noch nicht korrigiert ist. In diesem Fall könnte eine Klausur nicht mitgeschrieben werden, oder ein Prüfungszettel müßte eventuell umgetauscht werden.

Die Lösung der Probleme ist in allen drei Fällen die gleiche: Du gehst am Besten direkt im Anschluß an die Klausur zum Assistenten und teilst ihm mit, daß Du Dein Klausurergebnis zwingend bis zum Anmeldedatum der nächsten Klausur (oder schnellstmöglichst, falls diese Frist bereits überschritten ist) benötigst. Er/Sie ist dann verpflichtet, Deine Klausur so schnell zu korrigieren und die (in diesem Fall vorläufige) Note an das Prüfungssektretariat weiterzureichen. Diese Note kann noch nachkorrigiert werden. Er muß Dir auch keine separate Klausureinsicht ermöglichen. Er kann nach dem regulären Einsichtstermin Deine Note nochmals ändern.

Wichtig ist nur, daß Du selbst die Initiative ergreifen mußt, wenn Dir ein solches Problem droht. Niemand außer Dir selbst ist in der Lage zu beurteilen, ob Du eine beschleunigte Korrektur benötigst!

Noch eine weitere Sache zur Klausuranmeldung: Die Studienarbeit muß zwingend vor der letzten HD-Prüfung abgelegt sein! Die Fakultät handelt in diesem Fall zwar recht kulant, aber Du solltest in Deiner Studienplanung die Studienarbeit unbedingt zu einem frühen Zeitpunkt einplanen, um nicht die Anmeldung zur letzten Prüfung versagt zu bekommen. Dies gilt insbesondere für Studierende, die eine Studienarbeit in eine Diplomarbeit umgewidmet haben, und nun nur noch eine mündliche Prüfung benötigen.


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